Darf ich einen Obstbrand als „zuckerfrei“ ausloben?

Grundsätzlich dürfen Obstbrände bis zu einer rechtlich geregelten Höchstmenge gezuckert werden. Da man ein ungezuckertes Erzeugnis wegen des (noch) fehlenden Zutatenverzeichnisses nicht von einem gezuckerten unterscheiden kann, möchten viele Hersteller dem Verbraucher signalisieren, dass ihr Erzeugnis keinen Zucker enthält. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei Angaben wie „zuckerfrei“, „ungezuckert“ oder „ohne Zuckerzusatz“ um sogenannte nährwertbezogene Angaben handelt, die bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol nicht zugelassen sind. Um dem Verbraucher die Zuckerfreiheit zu signalisieren, bleibt nur die Möglichkeit, die Spirituose als „trocken“ bzw. „dry“ zu bezeichnen beziehungsweise freiwillig ein Zutatenverzeichnis oder eine Nährwerttabelle anzugeben.

Quelle: Kleinbrennerei Zeitschrift 11/2022

Weitere Artikel

START DER BRENNSAISON IN BADEN

Die Brennsaison für Baden wurde bei Anneliese und Fridolin Baumgartner in Vogtsburg-Oberbergen von Fritz Keller eröffnet. Mit regionaler Vermarktung und geografischen Ursprungsbezeichnungen soll die Vermarktung vorangetrieben werden. „In der engen

Weiterlesen »

Gewinner der Made in GSA (Cocktailmixer)

Made in GSA. Dieser Cocktailwettbewerb steht für die Verwendung von Produkten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich in kreativ gemixten Drinks Die „Made in GSA“ Competition 2019 ist Geschichte. Am

Weiterlesen »