Grundsätzlich dürfen Obstbrände bis zu einer rechtlich geregelten Höchstmenge gezuckert werden. Da man ein ungezuckertes Erzeugnis wegen des (noch) fehlenden Zutatenverzeichnisses nicht von einem gezuckerten unterscheiden kann, möchten viele Hersteller dem Verbraucher signalisieren, dass ihr Erzeugnis keinen Zucker enthält. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei Angaben wie „zuckerfrei“, „ungezuckert“ oder „ohne Zuckerzusatz“ um sogenannte nährwertbezogene Angaben handelt, die bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol nicht zugelassen sind. Um dem Verbraucher die Zuckerfreiheit zu signalisieren, bleibt nur die Möglichkeit, die Spirituose als „trocken“ bzw. „dry“ zu bezeichnen beziehungsweise freiwillig ein Zutatenverzeichnis oder eine Nährwerttabelle anzugeben.
Quelle: Kleinbrennerei Zeitschrift 11/2022