Darf ich einen Obstbrand als „zuckerfrei“ ausloben?
Grundsätzlich dürfen Obstbrände bis zu einer rechtlich geregelten Höchstmenge gezuckert werden. Da man ein ungezuckertes Erzeugnis wegen des (noch) fehlenden Zutatenverzeichnisses nicht von einem gezuckerten unterscheiden kann, möchten viele Hersteller