Darf ich einen Obstbrand als „zuckerfrei“ ausloben?

Grundsätzlich dürfen Obstbrände bis zu einer rechtlich geregelten Höchstmenge gezuckert werden. Da man ein ungezuckertes Erzeugnis wegen des (noch) fehlenden Zutatenverzeichnisses nicht von einem gezuckerten unterscheiden kann, möchten viele Hersteller dem Verbraucher signalisieren, dass ihr Erzeugnis keinen Zucker enthält. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei Angaben wie „zuckerfrei“, „ungezuckert“ oder „ohne Zuckerzusatz“ um sogenannte nährwertbezogene Angaben handelt, die bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol nicht zugelassen sind. Um dem Verbraucher die Zuckerfreiheit zu signalisieren, bleibt nur die Möglichkeit, die Spirituose als „trocken“ bzw. „dry“ zu bezeichnen beziehungsweise freiwillig ein Zutatenverzeichnis oder eine Nährwerttabelle anzugeben.

Quelle: Kleinbrennerei Zeitschrift 11/2022

Woher kommt eigentlich der Name für Cocktail!?!

Cocktail, der:
(alkoholisches) Mixgetränk

Cocktail – wörtlich eingedeutscht: Hahnenschwanz – ist ein seltsamer Begriff. Selbst unter Historikern und Sprachforschern war lange völlig unklar, wo er herkommt und was er ursprünglich mal bedeutet haben mag. DIe meisten Anekdoten und Legenden über den Ursprung der Bezeichnung alkoholischer Mischgetränke mit diesem Wort klingen bis heute eher unglaubwürdig: So soll verschiedenen Quellen zufolge der Zapfhahn zumindest den ersten Teil des Begriffes erklären – bei der Entstehung des Cocktails könnten Überreste verschiedener Flüssigkeiten unter dem Ende (“Tail”) des Zapfhahns vermischt worden sein. Oder der Cocktail war einst ein mit Schwanzfeder des unterlegenen Hahns garnierter Siegerdrink beim Hahnenkampf. Überraschenderweise gilt aktuell historisch am plausibelsten die Story, dass Cocktail auch mal als Synonym für Ingwer in Gebrauch war, Pferden wurde der Schweif so gestutzt, dass er wie ein Hahnenschwanz aussah. Ingwer war als Aufputschmittel für diese Pferde im Einsatz – und als Zutat längst vergessener Drinks. Also nannte man diese auch Cocktail. Zu einem guten Cocktail jedenfalls im besten Fall immer auch ein unterhaltsames Gespräch. Und vielleicht sind es ja gerade auch diese unglaublichen Geschichten über ihre Herkunft, die den besonderen Reiz dieser Art von Getränken und der damit verbundenen Genusskultur ausmachen.

-> Spätestens seit W.T. Boothby sich selbst als Hahn mit bunten Federn auf einer Bowle-Schüssel karikieren ließ, um sein Buch “Cocktail Boothby’s American Bar-Tender” (Erste Ausgabe 1891 in San Francisco) zu illustrieren, ist Cocktail ein geflügelter Begriff der Barkultur.

Vorsicht Rechtsvakuum!

Neue Regelung für geografische Bezeichnungen

Die neue Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 hat zum 25. Mai 2021 auch eine Änderung bei der Verwendung von geografischen Bezeichnungen, die keine eingetragenen geografischen Angaben sind, mit sich gebracht. Beispiele hierfür sind Berliner Gin oder Badischer Tresterbrand.

Das EU-Recht nennt diese anderen geografischen Bezeichnungen jetzt „geografische Bezugnahmen“. Bis zum 24. Mai 2021 handelte es sich hier um andere geografische Angaben, die national geschützt waren. Voraussetzung für die Verwendung der geografischen Bezugnahmen ist, dass die Mitgliedstaaten sie in Vorschriften zugelassen haben.

In Deutschland besteht seit dem 25. Mai 2021 ein Rechtsvakuum. Die Einbringung des geplanten Spirituosen-Durchführungsgesetzes musste in die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verschoben werden. Um das Rechtsvakuum zeitlich zu verkürzen, arbeitet das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Hochdruck an einer Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (AGeV). Es ist davon auszugehen, dass die Bundesländer in Erwartung dieser Änderung grundsätzlich von Beanstandungen absehen.

DER WEIN MACHTS LEIDER KOMPLIZIERT

Offen ist jedoch, ob geografische Bezugnahmen, die mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geschützten geografischen Angaben im Weinsektor übereinstimmen (Beispiele: Pfälzer Kirschwasser, Badischer Tresterbrand oder Sächsischer Korn, da es sich bei Pfalz, Baden und Sachsen um geschützte Ursprungsbezeichnungen im Weinsektor handelt) weiterhin zulässig sind oder ob hierfür die Schutzvereinigungen der Spirituosenhersteller nach dem neuen EU-Geoschutzverfahren die Eintragung neuer geografischer Angaben beantragen müssen.

ABSTIMMUNG NOTWENDIG

Das EU-Weinrecht schützt geografische Angaben wie zum Beispiel Champagne umfassend für alle Produkte und Dienstleistungen und setzt bei einer homonymen Verwendung im Spirituosensektor eine ausdrückliche Anerkennung voraus (Beispiele: Marc de Champagne, Pfälzer Weinbrand). Eine Abstimmung mit den für den Vollzug zuständigen Ländern ist derzeit im Gange. Brennereien, die auf Rechtssicherheit setzen, tun gut daran, die Änderung der AGeV abzuwarten oder Etiketten mit kleineren geografischen Einheiten zu verwenden (zum Beispiel Ortenauer Tresterbrand statt Badischer Tresterbrand).

Quelle: Kleinbrennerei-Ausgabe Juni 2021

Infusion Gin? – Vorsicht!

📌INFUSION GIN📌 
Der Begriff „Infusion Gin“ oder „Infused Gin“ ist in aller Munde. Aber was verbirgt sich denn eigentlich hinter diesem wohlklingenden Begriff? Der englische Begriff (to) infuse bedeutet soviel wie aufgießen. Im Endeffekt gießt man also eigene Botanicals mit einem schon vorproduzierten Gin auf und schafft somit seine eigene Kreation. Mit wirklicher Brennkunst hat dies nichts zu tun, da weder zur Gewinnung des Grundgins noch nach der Mazeration mit eigenen Botanicals eine Destillation erfolgt. Nüchtern betrachtet, handelt es sich um keine Brennkunst, sondern eine Möglichkeit wie mit einem tollen Namen einfach Marketing betrieben werden kann. Schlussendlich wird der Kunde geblendet, da er kein Qualitätsprodukte erhält, sondern eine Erweiterung eines fremd erworbenen Gins, zu dessen Herstellungsprozess der Kunde nichts erfährt. Die Entwicklungskosten eines solchen Gins fallen in der Regel deutlich geringer aus als bei einem in Handarbeit mazerierten und destillierten Gin, was sich natürlich auch in Verkaufspreis niederschlägt. Lasst euch von dem hippen Namen und den attraktiven Preisen nicht blenden, sondern setzt auf ehrliche, handgefertigte Manufakturprodukte, bei denen ihr wisst, was wirklich drin steckt. 
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Hungrige Hummeln beißen Löcher in Blätter

Von Joachim Czichos

Wenn die Insekten nicht genügend Blütenpollen finden, verursachen sie Blattschäden bei noch nicht blühenden Pflanzen, die daraufhin die Blütenbildung beschleunigen

Arbeiterin der Dunklen Erdhummel (Bombus terrestris) beißt Löcher in ein Pflanzenblatt.

Arbeiterin der Dunklen Erdhummel (Bombus terrestris) beißt Löcher in ein Pflanzenblatt.© Hannier Pulido, De Moraes and Mescher LaboratoriesZürich (Schweiz) –  Wenn Blüten bestäubende Insekten aufgrund milder Witterung vorzeitig ihre Winterruhe beenden, finden sie oft noch nicht genug Nahrung. Denn die Blütenbildung wird nicht von der Umgebungstemperatur, sondern durch die Tageslänge reguliert. In diesen und anderen Situationen des Nahrungsmangels zeigen Hummeln ein ungewöhnliches Verhalten: Sie beißen Löcher in Blätter noch nicht blühender Pflanzen. Darauf reagieren die Pflanzen, indem sie einige Wochen früher als sonst Blüten entwickeln, wie schweizerische Forscher in „Science“ berichten. Der noch unbekannte Mechanismus, der Pflanzen früher blühen lässt, könnte für den Gartenbau von großer Bedeutung sein.

„Unsere Ergebnisse erklären ein Verhaltensmerkmal von Hummeln, das die lokale Verfügbarkeit von Blüten als Nahrungsquellen beeinflussen kann“, schreiben die Wissenschaftler um Consuelo De Moraes und Mark Mescher von der ETH Zürich. Zwischen Blütenpflanzen und ihren Bestäubern besteht eine enge Beziehung gegenseitiger Abhängigkeit: Die Insekten benötigen Nektar und Pollen der Blüten als Nahrung, die Pflanzen brauchen die Hilfe der Tiere bei der Befruchtung. Aktivität der Insekten und Blütenbildung müssen daher zeitlich abgestimmt sein. Die Dunkle Erdhummel (Bombus terrestris) kann schon ab Anfang März – aufgrund der Klimaerwärmung oft noch zeitiger – auf Nahrungssuche gehen. Doch dann gibt es meist noch zu wenig Pflanzen, die bereits Blüten gebildet haben.

Schon früher hatten Biologen Erdhummeln dabei beobachtet, wie sie kleine Löcher in Blätter unterschiedlicher nicht blühender Pflanzen beißen, ohne etwas zu fressen oder den Saft zu trinken oder danach Blattstücke ins Nest zu bringen. Die Forscher untersuchten nun einen möglichen Einfluss dieses Verhaltens auf den zeitlichen Verlauf der Blütenbildung bei Tomatenpflanzen und Schwarzem Senf (Brassica nigra). Dazu ließen sie die Hummeln einige Tage hungern und brachten sie dann so lange mit blütenlosen Pflanzen zusammen, bis fünf bis zehn Löcher in einem Blatt entstanden waren. Als Kontrollen dienten zum einen Pflanzen, denen die Wissenschaftler mit Pinzette und Rasierklinge ähnliche Blattverletzungen zufügten, und zum anderen unverletzte Pflanzen. Hatten Hummeln Löcher erzeugt, blühten die Tomaten 30 Tage und die Senfpflanzen 16 Tage früher als die unverletzten Kontrollen. Die mechanische Verletzung durch die Forscher hatte dagegen nur einen geringen Einfluss auf die Dauer der Blütenentwicklung.

Wie Labor- und Freilandversuche bestätigten, wurde das Verhalten der Hummeln durch einen Mangel an pollenhaltigen Blüten ausgelöst. Im Freien nestnah platzierte, nicht blühende Pflanzen sechs verschiedener Arten zeigten im März (das heißt bei wenigen Blüten anderer Pflanzen in der Umgebung) große Blattschäden. Diese wurden bis Ende April weniger und waren Mitte Juni (viele Blüten in der Umgebung) nur noch sehr schwach ausgeprägt. Pollen benötigen die Larven als Nahrung und die Arbeiterinnen als wichtige Proteinquelle. Offenbar veranlasst ein Pollenmangel die Hummeln dazu, Blätter anzubeißen, was die Blütenbildung beschleunigt und damit den Pollen schneller wieder verfügbar macht. Das gleiche Verhalten wie bei den Dunklen Erdhummeln beobachteten die Forscher auch bei zwei anderen Hummelarten, nicht aber bei der Honigbiene und der Gemeinen Furchenbiene (Lasioglossum calceatum).

Auf welche Weise das Anbeißen von Blättern die Entwicklung der Blüten beschleunigt, haben die Wissenschaftler nicht untersucht. Sie vermuten, dass das auslösende Signal nicht nur in der mechanischen Beschädigung besteht. Wahrscheinlich wird von den Insekten ein Wirkstoff in das Blatt abgegeben, der entsprechende Reaktionen in der Pflanze zur Folge hat. Ein solcher Wirkstoff wäre für den Anbau von Nutzpflanzen sehr nützlich. Die neuen Ergebnisse würden zudem bedeuten, dass sich Blütenpflanzen an die Klimaerwärmung anpassen könnten, indem das Verhalten der vorzeitig aktiven Bestäuber auch die Blütenbildung zeitlich vorverlegt.© Wissenschaft aktuell

Quelle„Bumble bees damage plant leaves and accelerate flower production when pollen is scarce“, Foteini G. Pashalidou et al.; Science, DOI: 10.1126/science.aay0496
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Blüten-Halo: Hummeln fliegen auf blaues Streulicht

CORONA-KRISE Zulassung von Alkohol aus Brennereien zur Flächendesinfektion

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach dürfen nun auch Destillate und Rohalkohole für die Flächendesinfektion eingesetzt werden. Der Alkohol muss aber mindestens 80% vol haben und darf keine kanzerogenen Stoffe aufweisen.

Somit ist es Getreideabfindungsbrennereien möglich, zum Beispiel aus zugekauftem Getreide Rohalkohol außerhalb des Jahresbrennkontingents für die Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln steuerfrei herzustellen. Für Obstabfindungsbrennereien bleibt das Rohstoffproblem, denn gerade gibt es in Deutschland kein preiswertes Obst, um daraus Destillate zur Weiterverarbeitung zu Desinfektionsmitteln zu gewinnen.

Die Allgemeinverfügung sowie eine Liste der kanzerogenen Stoffe sind unten angehängt. Mit dem Hinweis auf die gesundheitsgefährdenden Stoffen ist auch klargestellt, dass Vorläufe wegen des Acetaldehyds nicht zur Flächendesinfektion eingesetzt werden können und das Destillat definitiv nochmals unter Abtrennung von Vor- and Nachlauf auf mindestens 80 % vol destilliert werden muss. Ob sich dies finanziell lohnt, muss jeder Brenner selber entscheiden.

Diese Allgemeinverfügung tritt zum 30.09.2020 außer Kraft.

Eine Freigabe des Alkohols zur Handdesinfektion wird es nicht geben.

Zur Herstellung Berechtigte:

Von der Website des Zolls: “Seit dem 1. April 2020 können Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer außerhalb ihres Kontingents Alkohol unter Steueraussetzung gewinnen und an Berechtigte zur Desinfektionsmittelherstellung abgeben. (…)

Berechtigt zur Herstellung von Desinfektionsmitteln aus unvergälltem Alkohol sind:

  • alle Apotheken (seit 17. März 2020)
  • alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (seit 26. März 2020)

Die nach § 28 AlkStG erforderlichen Erlaubnisse gelten insoweit als erteilt (fiktive Erlaubnis).”

Meldung des Zolls

Alkoholismus-Prävention // Koma-Saufen nimmt ab

Laut einem im Oktober vorgelegten Bericht der Internationalen Allianz für verantwortungsbewusstes Trinken (IARD) sank der Anteil von übermäßigem Alkoholkonsum, das sogenannte Koma- Saufen, in den Jahren zwischen 2005 und 2016 in Europa um mehr als 25 Prozent. Diese Daten stimmen mit einem anderen positiven Trend überein. In einem vor einigen Wochen veröffentlichten Bericht wurde dargelegt, dass in in zwei Dritteln der 63 untersuchten Länder – einschließlich aller europäischen Länder – ein Rückgang des Alkoholkonsums bei Minderjährigen festgestellt werden konnte.

Gewinner der Made in GSA (Cocktailmixer)

Made in GSA. Dieser Cocktailwettbewerb steht für die Verwendung von Produkten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich in kreativ gemixten Drinks

Die „Made in GSA“ Competition 2019 ist Geschichte. Am Ende gehen vier von fünf Preisen nach Wien. Mit dem charmanten Valentin Bernauer hat auch das dritte GSA-Land endlich seinen Gesamtsieger bei der wichtigsten unabhängigen Cock- tail-Competition des deutschsprachigen Raums.

Ein Finale voller Premieren. Nicht nur, dass die Made in GSA Competition 2019 erstmal in den Redaktionsräumen des MIXOLOGY-Magazins in Berlin stattfinden konnte, nein, es kommt noch besser: Noch nie konnte sich zuvor ein Österreicher (oder eine Österreicherin) im „Made in GSA“ Finale durchsetzen. Damit ist diesmal aber gleich doppelt Schluss, denn auf dem Siegertreppchen 2019 geben sich zwei Wiener und eine Lübeckerin den Shaker in die Hand:

-> Valentin Bernauer (Botanical Garden, Wien)
-> Natalie van Wyk (Dietrich’s, Lübeck)
-> Lukas Werle (Die Parfümerie, Wien).

Damit räumen also zwei Österreicher in der Gesamtwertung ab. Damit aber noch nicht genug, denn durch ihre Rezepturen sichern sich die beiden österreichischen Finalisten auch gleich die Prämien in beiden Sonderkategorien:

-> Sonderkategorie Whisk(e)y: Lukas Werle
-> Sonderkategorie Limonaden & Filler: Valentin Bernauer

Österreich dominiert

Somit wird Österreich gleich vier Preise über die Alpen tragen können!

Begrüßenswert natürlich auch, dass mit Natalie van Wyk aus Lübeck eine Bartenderin auf dem Siegertreppchen steht. Begrüßenswert noch dazu: Es gab elf neue Cocktailkreationen, die wir nun hoffentlich ab sofort auf den Karten der deutschsprachigen Länder genießen können.

Elf Finalisten waren in Berlin angetreten, um ihre Kreationen vorzustellen und bewerten zu lassen. Drei von ihnen haben den Sprung aufs Treppchen geschafft.

Hecken für gute Erdbeeren

Ein Team aus den Abteilungen Funktionelle Agrobiodiversität und Agrarökologie der Universität Göttingen hat untersucht, ob Hecken und ihre Verbindung zu Waldrändern sich positiv auf die Bestäubung von Erdbeeren auswirken. Bienen und andere Insekten übernehmen mit ihren Blütenbesuchen eine wichtige Funktion in der Agrarlandschaft. Aufgrund ihres Angebots an Blütenpflanzen und Nistmöglichkeiten stellen Hecken und Waldränder wichtige Lebensräume für Bestäuber dar.
Dabei stellte sich heraus, dass sowohl das Gewicht als auch die Qualität der Erdbeerfrüchte gesteigert werden, wenn Erdbeerpflanzen an Hecken platziert sind. „Der Marktwert der Erdbeeren war mit 14,95 Euro pro 1.000 Früchte an den mit Waldrändern verbundenen Hecken am höchsten und nahm mit zunehmender Isolation deutlich ab“, erklärt der Agrarökologe Dr. Ingo Grass. „1.000 Früchte, die in den Grasstreifen geerntet wurden, erzielten nur noch einen Marktwert von 9,27 Euro. Mit unserer Studie konnten wir eindrücklich zeigen, dass Hecken wichtige Lebensräume in der Agrarlandschaft sind, die die Verbindung zwischen Lebensräumen und angrenzenden Kulturpflanzen erhöhen können und somit auch zur Steigerung der Fruchtquantität und -qualität beitragen“, folgert Prof. Dr. Catrin Westphal, Leiterin der Abteilung Funktionelle Agrobiodiversität an der Universität Göttingen.

Holzchips – oder nicht!?

Bei Holzchips-Präparaten stellt sich schnell die Frage nach den Eigenschaften, also
zum Beispiel die Ausprägung des Farbeffektes, den Anstieg an Phenolen und Gerbstoffen
und damit den geschmacklichen Effekt sowie die Einbindung des originären
Fruchtaromas in den Holzauszug.

Ein Blick auf die Entwicklung im Weinsektor in den letzten zehn Jahren zeigt, dass dort
zwischenzeitlich eine Koexistenz beider Verfahren etabliert wurde.

Entsprechende Produkte und Verfahren zeigen hohe Verbreitung, was wiederum dazu führt, dass
zu vielen Holzchips-Produkten Begleitblätter zu Anwendung und Dosierung in
Wein, doch leider nicht in Branntwein vorliegen. Es müssen daher eigene Erfahrungswerte
gewonnen werden!

Ganz gleich, welche Anwendung man in Betracht zieht: Eine Behandlung mit Holzchips
ist kein Ersatz für eine Holzfasslagerung.
Dessen sollte man sich bereits im Vorfeld der Aktivitäten bewusst sein und bleiben.